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In Österreich ist die Leugnung von NS-Verbrechen, ebenso wie die Verbreitung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankengutes, unter Strafe gestellt. Im Gegensatz dazu werden z.B. in England oder den USA derartige Aktivitäten weitgehend vom Recht auf Meinungs- und Redefreiheit geschützt. In diesen Ländern gibt es keine rechtliche Grundlage für Gegenmaßnahmen.
In Österreich werden bei der Bekämpfung des Phänomens NS-Wiederbetätigung insbesondere folgende gesetzliche Bestimmungen angewendet: Beide Bestimmungen bringen klar zum Ausdruck, dass nicht die Auseinandersetzung mit dem Ideengut einer verbotenen Organisation an sich verboten ist, sondern das Gutheißen der Ideen.
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